Die Initiative „mobil gewinnt
Im Rahmen des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" der Bundesregierung starteten das Bundesverkehrsministerium (BMDV) und das Bundesumweltministerium (BMUV) im Mai 2017 gemeinsam die Initiative „mobil gewinnt" zur Unterstützung von Betrieben und Einrichtungen bei der Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Seitdem sind in drei Förderphasen zahlreiche innovative Projekte zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement erfolgreich umgesetzt worden und weisen darüber hinaus ein hohes Transferpotenzial auf.
Auch im Klimaschutzprogramm 2030 spielen die Attraktivitätssteigerung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sowie entsprechende Verlagerungswirkungen eine herausragende Rolle. Diese Ziele werden durch ein betriebliches Mobilitätsmanagement maßgeblich unterstützt. Die Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements wird im Rahmen der Klimaschutzpolitik fortgesetzt, um damit sowohl weitere innovative Konzepte als auch die Verbreitung bereits bewährter Ansätze weiter zu unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.
Die 2023 startende neue Förderphase ist breit aufgestellt: Unternehmen und Projekte können sich in drei Förderschwerpunkten für eine Förderung bewerben.
Die bisherigen Förderphasen: Vom Wettbewerb zur Umsetzungsförderung
Im Mittelpunkt der ersten Phase des Förderprogramms von 2017 bis 2018 standen ein Wettbewerb sowie kostenlose Erstberatungen für Betriebe und Einrichtungen. Flankiert von vielen weiteren Aktivitäten wie Fach- und Netzwerkkonferenzen und der Entwicklung von Begleitmaterialien erreichte die Initiative eine breite Öffentlichkeit.
Den Auftakt der Initiative bildete zwischen Mai und Oktober 2017 der „mobil gewinnt"-Wettbewerb. Hier waren die kreativsten Ideen gefragt, welchen Beitrag Unternehmen und Einrichtungen für einen besseren und umweltschonenderen Berufsverkehr leisten können. So kamen 54 interessante Mobilitätskonzepte von öffentlichen und privaten Unternehmen und Einrichtungen aus ganz Deutschland zusammen, von denen 26 von einer hochkarätig besetzen Jury ausgezeichnet wurden. Die Preisträger des Wettbewerbs zeigten die vielfältigen Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements unter den verschiedensten Voraussetzungen und Umständen auf.
Rückblick: Der „mobil gewinnt" Wettbewerb 2017
Bis Juli 2018 unterstützte „mobil gewinnt" zudem Betriebe mit kostenlosen Erstberatungen und vielen Anregungen. Bundesweit erhielten 300 Unternehmen und Einrichtungen jeder Größe und Branche spezifische Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement – individuell und praxisnah. Gegenstand der Beratungen waren alle Formen der Personenmobilität in Betrieben – von Arbeitswegen der Mitarbeitenden über Fuhrpark, Dienstreisen, Kunden- und Lieferantenverkehre bis hin zu innerbetrieblichen Verkehren. Die Beratungen erfolgten nach anerkannten Qualitätsmaßstäben durch unabhängige und erfahrene Mobilitätsberaterinnen und -berater. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber, die eine kostenfreie Erstberatung erhielten, erfolgte nach mit den auftraggebenden Ministerien abgestimmten Kriterien.
Die erste Phase wurde durchgeführt mit Unterstützung des ACE Auto Club Europa e.V., des Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e. V. und der B.A.U.M. Consult GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) e.V.
Die Umsetzungsförderung
Im Jahre 2019 brachte das Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die Umsetzungsförderung der Gewinner des Wettbewerbs auf den Weg. Ein besonderes Augenmerk legte die Jury bei der Auswahl der geförderten Projekte auf den Vorbildcharakter und mögliche Multiplikatoreffekte der Vorhaben. Grundlage für die Förderung war die Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 2. Mai 2018, die bis zum 31. Dezember 2020 galt. Antragsberechtigt waren all diejenigen, deren Konzepte im Wettbewerb von „mobil gewinnt" am 13. Dezember 2017 ausgezeichnet worden waren.
Mit einem zweiten Förderaufruf förderte der Bund im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. März 2022 weitere Maßnahmen, die geeignet waren, betriebsbedingte Personenverkehre zu vermeiden, zu reduzieren, zu verlagern und zu optimieren und so zum Klima-, Umwelt-, und Gesundheitsschutz beitragen.
Die zentralen Erkenntnisse und Kernbotschaften aus der Evaluation und dem Erfahrungsaustausch mit den geförderten Projekten zu den Wirkungen des Förderprogramms, insbesondere bei der CO2-Minderung, sind als Kernbotschaftenpapier veröffentlicht worden.
Die Phase der Umsetzungsförderung führte im Auftrag des BMDV die Programmbegleitung aus TÜV Rheinland Consulting, B.A.U.M. Consult GmbH und dem Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS) durch.
Initiierung, Intensivierung und Verstetigung mit BMM
Mit dem Förderprogramm BMM geht das BMDV 2023 mit einer weiteren Förderphase an den Start. Das neue Förderprogramm ist deutlich breiter aufgestellt als die bisherigen Programme:
Unternehmen und Projekte können sich in drei Förderschwerpunkten für eine Förderung bewerben. Die Förderschwerpunkte spiegeln die zentralen Handlungsfelder wider, die zur Initiierung, Verstetigung und Intensivierung des BMM identifiziert wurden. Das Programm leistet mit der Förderung von innovativen Konzepten und der Verbreitung bereits bewährter Ansätze einen weiteren wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele:
Die Innovationsförderung richtet sich an innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.
Die Breitenförderung zielt auf die Förderung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements ab, die sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet, mit der Absicht, eine breite Wirkung von Maßnahmen des BMM in der KMU-Landschaft in Deutschland zu entfalten.
Mit der Initialförderung sollen standortspezifische Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert werden, begleitet durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beratungspools anhand von standardisierten Beratungsleistungen. Die Initialförderung richtet sich an KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement, mit der Absicht zur Umsetzung des geförderten Konzeptes im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Über die Förderung hinaus wird das Programm wieder von Vernetzungsangeboten für die geförderten Projekte, Fachkonferenzen und regelmäßigem Austausch von BMM-Expertinnen und -Experten begleitet. Die Programmbegleitung wird im Auftrag des BMDV durchgeführt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde, TÜV Rheinland Consulting und B.A.U.M. Consult GmbH.