Erneuter Förderaufruf „Innovationsförderung“ im Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement gestartet

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) setzt sich mit der Innovationsförderung im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement weiterhin für zukunftsweisende Konzepte zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement ein. Mit dem jüngsten Förderaufruf stellt das BMV erneut Fördermittel in Aussicht.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die innovative Ansätze für eine nachhaltige Mobilität ihrer Mitarbeitenden entwickeln und umsetzen möchten, können sich ab sofort bis zum 11.08.2025 (Einreichungsfrist für Projektskizzen) für eine Förderung bewerben.

Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement des BMV, basierend auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024, und ist der fünfte Förderaufruf im laufenden Programm. Im Schwerpunkt Innovationsförderung konnten bereits 18 Projekte in die Umsetzung starten. Die Förderaufrufe zur Innovationsförderung von Mitte 2023 und 2024 stießen auf hohes Interesse – insgesamt wurden 59 Skizzen eingereicht.

Mit dem aktuellen Aufruf haben nun weitere Projekte die Möglichkeit, ihre Visionen in die Realität umzusetzen und einen spürbaren Beitrag zur Zukunft der Mobilität zu leisten.

Bewerben können sich Projekte, die nicht nur innovative Maßnahmen im Bereich des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen, sondern auch übergreifenden Demonstrationscharakter haben, um als Vorbild für zukünftige Lösungen dienen zu können. Voraussetzung für die Förderung sind Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.

Alle Unterlagen und weitere Informationen zum zweistufigen Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).